Digitale Schule der Zukunft

Digitale Schule der Zukunft - was ist das?

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,  

seit Beginn des Schuljahres 2022/23 dürfen wir zusammen mit dem Gymnasium und der Mittelschule Ergolding Teil des Pilotversuchs „Digitale Schule der Zukunft“ sein.  

Da die Digitalisierung nicht nur in der beruflichen Welt mit großen Schritten voranschreitet, wollen wir als Schule nicht den Anschluss verlieren und Ihrem Kind den sinnvollen Umgang mit digitalen Endgeräten näherbringen, aber auch hinsichtlich der Gefahren sensibilisieren.  

 

Was ist das Ziel des Pilotversuchs „Digitale Schule der Zukunft“?

Wir möchten den Unterricht an unserer Schule und auch die Zusammenarbeit mit Ihnen beim Lernen mit und über digitale Medien weiterentwickeln. Ein zentraler Bestandteil des Pilotversuchs wird dabei das Lernen mit mobilen Endgeräten (iPad) in der Schule und bei den Hausaufgaben sein. 

Warum ist der Einsatz mobiler Endgeräte im Unterricht sinnvoll? 

Digitale Medien und Werkzeuge eröffnen vielfältige Möglichkeiten zur Information, Kommunikation und kreativen Arbeit. Verfügen alle Schülerinnen und Schüler einer Jahrgangsstufe bzw. Klasse über ein mobiles Endgerät, kann der digital gestützte Unterricht in allen Unterrichtsfächern noch besser realisiert werden. Analoge und digitale Medien greifen dabei ineinander und ermöglichen eine abwechslungsreiche und zeitgemäße Unterrichtsgestaltung. Der verantwortungsvolle Umgang mit den Geräten wird im Unterricht mit den Schülerinnen und Schülern intensiv reflektiert und eingeübt. So werden sie fit für die digitale Gegenwart und die Anforderungen der Zukunft. 

Wie werden die Geräte finanziert? 

Die Geräte werden von den Erziehungsberechtigten gekauft und befinden sich daher auch in Ihrem Eigentum. Ihr Kind kann das Gerät für schulische und – soweit dies die schulische Nutzung nicht beeinträchtigt – auch für private Zwecke nutzen. Wir bieten Ihnen eine zentrale Beschaffung über die Firma ACS an.  

Für den Kauf der Geräte können Sie eine Förderung des Freistaats Bayern in Höhe von 300 € erhalten. Um die Förderung zu beantragen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Das Online-Formular hierfür ist erst ab September 2023 abrufbar. Den Link zum Online-Formular und Informationen zum Ausfüllen des Formulars erhalten Sie von uns, sobald diese zur Verfügung stehen. 

 

Sie finden das Konzept zwar gut, es ist Ihnen aber finanziell nicht möglich, den Elternanteil zu übernehmen? 

Gerne können Sie sich in diesem Zusammenhang vertrauensvoll an die Schulleitung wenden. Dann finden wir gemeinsam eine gute Lösung. 

 

Wo erhalte ich weitere Informationen zum Pilotversuch? 

Sollten Sie Interesse haben, erhalten Sie auf der Internetseite des Kultusministeriums unter www.km.bayern.de/dsdz detaillierte Informationen.
 

Welches Gerät und welches Zubehör soll ich für mein Kind kaufen? 

Bitte kaufen Sie bis zum Beginn des neuen Schuljahres ein iPad mit folgenden technischen Voraussetzungen:
- Apple iPad ab 9. Generation
- ein passender Stift (z.B. Apple Pencil)


Optionales Zubehör:

- passende Hülle (dringend empfohlen) 

- Displayschutzfolie (Panzerglas bzw. Paperlike-Folie) 

- Versicherung

Fragen & Antworten zum Pilotprojekt

Müssen die Erziehungsberechtigten ein mobiles Endgerät erwerben?

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus verfolgt im Rahmen des Pilotversuchs das Ziel, dass ganze Jahrgangsstufen mit digitalen Endgeräten ausgestattet werden. Die Förderung der Beschaffung eines mobilen Endgeräts ist gleichwohl ein Angebot. Ob die Erziehungsberechtigten davon Gebrauch machen, steht ihnen frei.

Für Schülerinnen und Schüler aus finanziell unterstützungsbedürftigen Familien stehen verschiedene Lösungen zur passgenauen Auswahl vor Ort zur Verfügung, die im Rahmen des Pilotversuchs erprobt werden können, z. B. Ratenzahlungsmodelle, Kombination der Förderung mit SGB-II-Leistungen oder Rückgriff auf Leihgeräte-Pool der Schule.

 

Werden auch Geräte gefördert, die schon vor Beginn des Schuljahres 2022/2023 von den Erziehungsberechtigten gekauft wurden?

Gefördert wird die Beschaffung von Geräten, die den technischen Mindestkriterien der Schule entsprechen und nach dem Datum des Inkrafttretens (07.06.2023) der entsprechenden Bekanntmachung des Staatsministeriums beschafft wurden.

Als Kaufdatum ist das Datum des Abschlusses eines rechtsverbindlichen Leistungs- und Lieferungsvertrages entscheidend.

 

Was passiert, wenn eine Schülerin oder ein Schüler die Schule verlässt?

Die Schülerin bzw. der Schüler darf in diesem Fall das Gerät behalten. Die Erziehungsberechtigten müssen die Förderung nicht zurückbezahlen. Eine erneute Förderung derselben Schülerin oder desselben Schülers ist ausgeschlossen.

 

Was passiert, wenn ein Gerät verloren geht oder beschädigt wird?

Da es sich bei den im Pilotversuch beschafften Geräte um Privatgeräte handelt, wird von Seiten der Schule oder des Staatsministeriums keine Haftung bei Verlust oder Zerstörung des Geräts übernommen. Eine erneute Förderung derselben Schülerin oder desselben Schülers ist ausgeschlossen. Sinnvoll wäre daher eine Versicherung abzuschließen, die für Schäden oder Diebstahl aufkommt.

 

Ist auch eine Ratenzahlung förderfähig?

Ja. Kosten für Ratenzahlungen können ebenfalls gefördert werden. Auch hier wird der Förderbetrag im Ganzen ausbezahlt und orientiert sich somit nicht am Zahlungsplan für die vereinbarten Raten. Es muss bei Antragsstellung mindestens der Betrag des Zuschusses gezahlt worden sein. Die entsprechenden Verträge dürfen jedoch nicht bereits vor dem Bewilligungszeitraum geschlossen worden sein.

Ansprechpartner an der Staatlichen Realschule Ergolding

Die Ansprechpartner des Projekts "Digitale Schule der Zukunft" an der Staatlichen Realschule Ergolding sind Frau StRin (RS) Sabine Dreyer, Frau StRin (RS) Susanne Köck und Herr StR (RS) Klaus Schmid. Die Kontaktaufnahme in dringenden Fällen erfolgt über das Sekretariat.